Verkauf auch an den privaten Endkunden

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Bluetooth-Einheit Roto DoorSafe -
moderne Ergänzung zum
Motorschloss für Haustüren

Bei der Blue­tooth-Ein­heit, die mit den Motor­schlös­sern für Aluminium‑, Holz- und Kunst­stoff­tü­ren kom­bi­niert wer­den kann, kommt die glei­che Tech­nik zum Ein­satz wie beim Aus­tausch von Daten zwi­schen zwei Mobil­te­le­fo­nen. Der Vor­teil die­ser Tech­no­lo­gie zur Siche­rung von Haus­tü­ren liegt dar­in, dass die Über­tra­gung des zum Öff­nen not­wen­di­gen zehn­stel­li­gen PIN-Codes, auch Pai­ring-PIN genannt, ohne Berüh­ren erfolgt. Die­ser Pai­ring-PIN für die Blue­tooth-Ein­heit muss in den Mobil­te­le­fo­nen der zugangs­be­rech­tig­ten Nut­zer von Haus­tü­ren in einer spe­zi­el­len App gespei­chert werden.

Roto Bluetooth-Einheit

Bluetooth-Systeme für Haustüren lassen
sich kinderleicht konfigurieren

Zum Kon­fi­gu­rie­ren des PIN-Codes in der App muss das Mobil­te­le­fon min­des­tens drei­ßig Sekun­den so an die Blue­tooth-Ein­heit gehal­ten wer­den, dass sich das Mobil­te­le­fon und die Blue­tooth-Ein­heit berüh­ren. Dar­auf­hin wird im Dis­play des Mobil­te­le­fons nach etwa zwan­zig Sekun­den der Hin­weis „add blue­tooth door“ ange­zeigt. Durch Drü­cken auf „OK“ wird nun der Ver­bin­dungs­auf­bau von der Blue­tooth-Ein­heit akzep­tiert. Anschlie­ßend wird nach dem PIN-Code gefragt. Die­ser befin­det sich in der Packungs­bei­la­ge der Blue­tooth-Ein­heit Roto Door­Safe. Nach Ein­ga­be einer gül­ti­gen PIN erhal­ten Sie die Berech­ti­gung für das Durch­schrei­ten der mit Roto Door­Safe aus­ge­stat­te­ten Haus­tür. Sobald Sie in Reich­wei­te der Blue­tooth-Ein­heit sind, leuch­tet am Gerät eine grü­ne LED-Anzei­ge. Der Vor­gang zum Öff­nen der Haus­tür wird jedoch erst dann gestar­tet, wenn Sie ergän­zend den Touch-Sen­sor der Blue­tooth-Ein­heit berühren.

Handy

Bedie­nungs­an­lei­tung Roto Bluetooth-Einheit: PDF Download Button Blau

Mar­ken­hin­weis
Apple, iPho­ne, iOS und App Store sind Mar­ken von Apple Inc.
Android und Goog­le Play sind Mar­ken von Goog­le Inc.
Blue­tooth und das Logo von Blue­tooth sind ein­ge­tra­ge­ne Mar­ken von Blue­tooth SIG, Inc.
Ande­re Mar­ken und Mar­ken­na­men sind Eigen­tum der jewei­li­gen Unternehmen.