Welche Rolle spielt der Energiepass für Fenster und Türen?
Als Energiepass wird in der Umgangssprache das auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung erteilte Zertifikat für den Energiebedarf von Gebäuden bezeichnet. Dieses Zertifikat muss in öffentlichen Gebäuden sogar für Besucher sichtbar ausgehängt werden. Auch darf inzwischen kein Gebäude oder Gebäudeteil mehr vermietet oder verkauft werden, wenn kein aktueller Energiepass dafür vorliegt. Seit dem Jahr 2009 ist das zwingend für alle Arten von Gebäuden vorgeschrieben. In Deutschland gelten sehr strenge Vorschriften, wer einen Energiepass ausstellen darf. Die konkreten Regelungen finden sich im Paragrafen 21 der Energieeinsparverordnung.

Welche Aussagen werden im Energieausweis getroffen?
Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie für die Beheizung eines Gebäudes aufgewendet werden muss. Zuständig dafür ist der so genannte Energieverbrauchskennwert, bei dessen Berechnung die tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden. Der Energieverbrauchskennwert muss jedoch mit dem Klimafaktor des jeweiligen Standorts des Gebäudes korrigiert werden, um einen echten Vergleichswert zu erhalten. Wie hoch der Energieverbrauchswert ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Isolierung der Dächer, Fassaden und Keller bzw. der Bodenplatte
- Isolierung der Fenster und Türen
- Qualität der Belüftung
Auch muss beachtet werden, dass der Energiepass nur Auskunft über die zur Beheizung benötigten Energiemengen gibt. Rückschlüsse auf die tatsächlichen Heizkosten lassen sich allein daraus nicht ziehen, weil hier auch die Art der Beheizung (Fußbodenheizung, Infrarotheizung, konventionelle Warmwasserheizung) sowie die für die Heizung verwendeten Energieträger (Heizöl, Heizgas, Pellets, Holz, Kohle) eine wichtige Rolle spielen.
Welche Arten gibt es beim Energieausweis?
Beim Energiepass sind zwei verschiedene Arten der Berechnung üblich.
Zulässig sind sowohl bedarfsorientierte als auch verbrauchsorientierte Wert im Energieausweis. Für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises müssen etwas höhere Kosten eingeplant werden, weil der Bausachverständige oder Energieexperte vor Ort die Qualität der oben genannten Kriterien beurteilt. Dort kommen wieder die Fenster und Türen ins Spiel, denn in der Regel werden hier auch die Wärmefluktuationen mit der Hilfe einer Wärmebildkamera beurteilt. Für Gebäude, die nicht mindestens fünf Wohneinheiten aufweisen und die Anforderungen der Wärmeschutzverordnungen aus dem Jahr 1977 nicht erfüllen, ist lediglich ein bedarfsorientierter Energieausweis zulässig.